Unser Bezirk

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Unser Bezirk

RAK_Nbg_Header_Kammer

beA - aktive Nutzungspflicht bei der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein ab 01.01.2020

Veröffentlicht am: 27.11.2019

Schleswig-Holstein wird von der Möglichkeit des Art. 24 Abs. 2 ERVGerFöG Gebrauch machen und die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für professionelle Einreicher in der Arbeitsgerichtsbarkeit auf den 01.01.2020 vorziehen.

Damit sind ab 1. Januar 2020 alle sogenannten professionellen Einreicher – also Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse – verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bei den Arbeitsgerichten Kiel, Flensburg, Neumünster, Elmshorn und Lübeck sowie bei dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel ausschließlich elektronisch einzureichen.

Die weiteren Einzelheiten können Sie der Presseerklärung vom 26.11.2019 entnehmen.

< none >

Zurück zur Übersicht Aktuelles.