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beA-konforme Dateinamen

Veröffentlicht am: 10.06.2021

Seit dem 22.4.2021 gelten neue Vorgaben für die Benennung von Dateien, die per beA verschickt werden sollen. Die BRAK hatte in ihrem beA-Sondernewsletter 1/2021 vom 20. April 2021 bereits dargelegt, dass die Dateinamen nur noch aus den Buchstaben des deutschen Alphabets (inklusive der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und des ß), Ziffern, dem Unterstrich (_) und dem Minuszeichen (-) bestehen dürfen. Ein Punkt (.) darf nur zur Abtrennung der Dateinamensendung verwendet werden.

Im BRAK-Magazin 03/2021 hat die BRAK einen Artikel der Kollegen Dr. Sebastian Feiler (Köln) und Dr. Christoph Scheuring (Karlsruhe) veröffentlicht, mit dem Hilfestellung bei der Benennung und Umbenennung von Dateien geleistet wird.

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