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beA - neue Informationen zur Nutzung der Fernsignatur über die Kanzleisoftware-Schnittstelle

Veröffentlicht am: 08.08.2022

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine Stellungnahme zur Problematik der derzeit nicht möglichen Nutzung der Fernsignaturverfahrens mit einer Kanzleisoftware abgegeben.

Sie führt in dieser aus, dass es (entgegen der bisherigen Annahme der Nutzer) den Anbietern von Kanzleisoftware auch nach Umstellung des beA-Systems auf das Fernsignaturverfahren der BNotK weiterhin möglich ist, ihren Kunden das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur zu ermöglichen. Die Anbieter haben und hatten jederzeit die Möglichkeit, ihre Systeme für den Einsatz der Fernsignatur unter Nutzung der von der BRAK bereitgestellten Schnittstelle und des ebenfalls bereitgestellten Toolkits der BRAK zu ertüchtigen, ohne dass dazu Änderungen an der Schnittstelle oder dem Toolkit erforderlich wären. Die Kanzleisoftware-Hersteller sind mithin jederzeit in der Lage, eine entsprechende Programmierung vorzunehmen, mit der die Fernsignatur über die Kanzleisoftware möglich ist. Es ist nicht Aufgabe der BRAK, den Kanzleisoftware-Herstellern eigene Programmierleistungen zur Anpassung oder Erweiterung ihrer Kanzleisoftware abzunehmen. Dies haben die meisten Kanzleisoftware-Hersteller auch erkannt und erforderliche eigene Erweiterungen ihrer Kanzleisoftware um die zur Nutzung des Fernsignaturservice der BNotK erforderlichen Softwarekomponenten bereits vorgenommen oder vorbereitet.

Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Nutzer von Kanzleisoftware in Kürze Schriftstücke wieder wie gewohnt über die Kanzleisoftware qualifiziert elektronisch signieren können.

Die Stellungnahme der BRAK finden Sie hier.

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