Leider war das beA in den letzten Wochen immer wieder kurzzeitig nicht oder nur eingeschränkt einsatzfähig. Im Wiederholungsfall finden Sie unter bea.brak.de Informationen für den Grund der Störung.
Für die Begründung eventueller Wiedereinsetzungsanträge finden Sie unter bea.brak.de/wp-content/uploads/2019/03/Störungsdokumentation.pdf eine ständig aktualisierte und detaillierte Dokumentation aufgetretener Störungen mit exakten Zeitangaben zur fehlenden bzw. eingeschränkten Nutzbarkeit.
Störungen können aber nicht nur beim beA, sondern auch auf Seiten der Gerichte auftreten. Ein Protokoll der Störungsmeldungen für die Gerichte der einzelnen Bundesländer und des Bundes finden Sie unter egvp.justiz.de/meldungen/index.php. Es ist empfehlenswert, den
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