Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mitgeteilt, dass künftig auch die Anwaltschaft "Corona-Überbrückungshilfen" beantragten kann. Rechtsanwälte/innen, die für ihre Mandanten die Corona-Überbrückungshilfen beantragen wollen, können sich hierzu ab dem 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) anmelden. Die Frist zur Antragstellung der „Überbrückungshilfe“ wurde um einen Monat bis zum 30.09.2020 verlängert.
Nähere Informationen finden Sie auch auch der Homepage der BRAK