Unser Bezirk

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Unser Bezirk

RAK_Nbg_Header_Kammer

Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen künftig auch durch die Anwaltschaft möglich

Veröffentlicht am: 04.08.2020

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mitgeteilt, dass künftig auch die Anwaltschaft "Corona-Überbrückungshilfen" beantragten kann. Rechtsanwälte/innen, die für ihre Mandanten die Corona-Überbrückungshilfen beantragen wollen, können sich hierzu ab dem 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) anmelden. Die Frist zur Antragstellung der „Überbrückungshilfe“ wurde um einen Monat bis zum 30.09.2020 verlängert.

Nähere Informationen finden Sie auch auch der Homepage der BRAK   

Zur Pressemitteilung der BRAK

< none >

Zurück zur Übersicht Aktuelles.