Unser Bezirk

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Unser Bezirk

RAK_Nbg_Header_Kammer

BGH: wenigermiete.de - Grenzen der Inkassotätigkeit

Veröffentlicht am: 05.12.2019

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat am 27.11.2019 (Az. VIII ZR 285/18)eine grundsätzliche Entscheidung dazu getroffen, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt sind. Danach ist das von der als Inkassodienstleisterin registrierten Lexfox GmbH betriebene Portal wenigermiete.de von deren Befugnis gem. § 2 II 1 RDG, Inkassodienstleistungen zu erbringen, noch gedeckt. Dies folgert der VIII. Zivilsenat in erster Linie bereits aus einem weiten Verständnis des Begriffs der Inkassodienstleistung.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Mieter über wenigermiete.de seine Forderungen wegen der „Mietpreisbremse“ beauftragt und ihr seine entsprechenden Forderungen abgetreten. Sodann machte die Lexfox GmbH für ihn Ansprüche auf Rückzahlung überhöhter Miete sowie auf Zahlung von Rechtsverfolgungskosten geltend. Vor dem LG Berlin (Urt. v. 28.8.2018 -- 63 S 1/18) hatte die Klage keinen Erfolg. Das LG hatte – mit Blick darauf, dass u.a. andere Zivilkammern des LG Berlin vergleichbare Fälle für nach dem RDG unzulässig gehalten hatten – die Revision zugelassen.

Der Entscheidung des BGH wird große Bedeutung für die Nutzung anderer Legal Tech-Portale beigemessen; sie wird demensprechend kontrovers diskutiert. Die Urteilsgründe wurden bislang noch nicht veröffentlicht.
 

< none >

Zurück zur Übersicht Aktuelles.