Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Diese Verordnung wird auf Grundlage des § 18 Abs. 3 ArbSchG als Ministerverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen.
Das BMAS hält zum Schutz der Beschäftigten zur Begrenzung des Eintrags und der schnellen Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einschließlich der neu auftretenden Virusmutanten im betrieblichen Wirkungskreis zeitlich befristet zusätzliche besondere Arbeitsschutzmaßnahmen für geboten. Die Verordnung regelt daher Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb (§ 2 Corona-ArbSchV) und zum Mund-Nasen-Schutz (§ 3 Corona-ArbSchV).
Ausführliche Informationen zur Verordnung finden Sie auch beim BMAS unter:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antw...
Das Pressestatement von Bundesarbeitsminister Heil finden Sie online unter:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Arbeitsschutz/heil-coro...
Auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer ist die Verordnung eingestellt.