Ob ein Rechtsanwalt wegen eines Verstoßes gegen die DS-GVO von einem Dritten, also nicht dem Betroffenen i. S. d. DS-GVO, abgemahnt werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Die Frage wird derzeit von deutschen Instanz-Gerichten gegensätzlich beantwortet. Aktuell hat sich das LG Stuttgart (Urt. v. 20.05.2019 – Az.: 35 O 68/18) – wie zuvor auch andere Landgerichte – gegen die Abmahnfähigkeit ausgesprochen. Andere Gerichte, wie das OLG Hamburg, bejahen hingegen die Frage.
In Nr. 30 der von der BRAK herausgegebenen FAQs zum Datenschutz finden Sie einen Überblick über die maßgeblichen Gerichtsentscheidungen und deren Begründungen zu dieser praxisrelevanten Frage.
Die FAQs finden Sie auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/.