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Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der "Überbrückungshilfe"

Veröffentlicht am: 24.07.2020

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mitgeteilt, dass das BMWI beabsichtigt die Anwaltschaft in den Antragsprozess zur Überbrückungshilfe einzubeziehen und jetzt an einer technischen Lösung arbeitet. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, wird die BRAK umgehend darüber informieren und ggf. auch eine Pressemitteilung veröffentlichen.

Informationen hierzu werden auch auf der Homepage der BRAK unter https://brak.de/die-brak/coronavirus/ eingestellt werden.

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