Vom 24. bis 28. Februar 2020 werden die Diensträume von insgesamt acht großen Strafkammern und der Strafvollstreckungskammer in das neu errichtete Strafjustizzentrum verlegt. Ferner sind in dieser Zeit aus gerichtorganisatorischen Gründen Umzüge von weiteren Strafkammern und der 6. Zivilkammer innerhalb des Hauptgebäudes des Justizpalastes vorgesehen.
Der Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth bittet um Verständnis, dass sich trotz entsprechender Vorkehrungen Störungen im Geschäftsbetrieb der Strafabteilung leider nicht ganz vermeiden lassen. Nicht sicherzustellen sei insbesondere eine uneingeschränkte Erreichbarkeit der Geschäftsstellen in dem genannten Zeitraum.