Seit dem 17.7.2024 können Anwältinnen und Anwälte schriftformbedürftige Erklärungen auch gescannt bei Gericht einreichen. Diese und weitere verfahrensrechtliche Änderungen sollen den elektronischen Rechtsverkehr erleichtern. Im Strafprozess müssen künftig Rechtsmittel und deren Begründung oder Rücknahme elektronisch eingereicht werden.
Elektronischer Rechtsverkehr mir der Justiz: Formerleichterungen in Kraft getreten
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