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Elektronisches Schutzschriftenregister ab 01.01.2016

Veröffentlicht am: 02.11.2015

Am 15.10.2015 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Mit dem Unterhaltsrecht nicht in Zusammenhang stehend werden mit dem Gesetz zugleich Regelungen zum elektronischen Schutzschriftenregister eingeführt.

Nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten tritt die neue Vorschrift des § 945a Abs. 1 Satz 1 ZPO zum 01.01.2016 in Kraft. Von den Ländern wird ein zentrales, elektronisches Schutzschriftenregister geführt. Die Länder haben sich mittlerweile darauf verständigt, dass die Landesjustizverwaltung Hessen Betreiber des Registers sein wird. Dies wird nunmehr klarstellend normiert. Für die Einstellung einer Schutzschrift ist eine Festgebühr von 83,00 EUR vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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