Ab dem 01.01.2022 wird der verpflichtende elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eingeführt - sog. aktive Nutzungspflicht. Für eine vereinfachte Bearbeitung Ihrer über das beA an die Gerichte im Bezirk des OLG Nürnberg übersandten Nachrichten und zur wechselseitigen Bescheunigung der Verfahrensabläufe, hat sich die Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit der Justiz abgestimmt und gibt für den Versand von Nachrichten Empfehlungen ab, die Sie unter https://www.rak-nbg.de/bea finden. Neben den Empfehlungen finden Sie dort zahlreiche weitere Informationen rund um das beA.