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Erstregistrierung des beA

Veröffentlicht am: 05.08.2015

Alle Rechtsanwälte in der Bundesrepublik werden zum 01.01.2016 ein empfangsbereites beAPostfach besitzen. Um es nutzen zu können, ist eine sogenannte Erstregistrierung mit einer von der Bundesnotarkammer im Auftrag der BRAK herausgegebenen beA-Karte notwendig.

Sie werden in den nächsten Tagen entsprechend Post von der BRAK erhalten. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt "Wie bekomme ich mein beA?"

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