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ERV in der Bayerichen Sozialgerichtsbarkeit ab 01.01.2020

Veröffentlicht am: 28.11.2019

Mit Schreiben vom 22.11.2019 teilte der Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts mit, dass die Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte beschlossen haben, in allen Bundesländern, in denen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen, ab 01.01.2020 die Übersendung und Zustellung von Dokumenten an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vollständig elektronisch über das beA vorzunehmen. Bei den bayerischen Sozialgerichten und dem Bayerischen Landessozialgericht wird in der Folge spätestens ab 01.02.2020 der Versand an alle Kanzleien vollständig elektronisch erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landessozialgerichts unter der Überschrift "Hinweise zum beA".

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