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Fortbildung zum beA - aktive Nutzungspflicht ab 01.01.2022

Veröffentlicht am: 07.12.2021

Jetzt ist es nicht mehr lange hin - zum 01.01.2022 tritt die aktive Nutzungspflicht in Kraft.

Für alle, die sich noch nicht (ausreichend) mit ihrem beA beschäftigt haben, bietet das DAI in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zum Jahresende und zu Beginn des Jahres 2022 zahlreiche Veranstaltungen an, um Teilnehmern anhand praktischer Fälle live in der beA-Schulungsumgebung alle Arbeitsabläufe im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten oder den Kolleginnen und Kollegen zu verdeutlichen.

Die Veranstaltungen richten sich sowohl an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als auch deren Mitarbeiter.

Weiter Informationen finden Sie hier.

 

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