Unser Bezirk

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Unser Bezirk

RAK_Nbg_Header_Kammer

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital

Veröffentlicht am: 01.12.2022

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) teilt mit, dass Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1.1.2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zwingend elektronisch gestellt werden müssen. Die bisherigen Papieranträge werden dann nicht mehr akzeptiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

< none >

Zurück zur Übersicht Aktuelles.