Die Bundesrechtsanwaltskammer hat aktuelle Informationen zu den geltenden Coronaregeln auf ihrer Homepage unter www.brak.de veröffentlicht.
Danach gibt es keine verpflichtenden Zugangsbeschränkungen für nicht geimpfte, genesene oder getestete Personen, wenn sie einen Anwalt aufsuchen. In keinem Bundesland existieren entsprechende Regelungen. Es gelten aber jeweils die allgemeinen Hygienebestimmungen (insbesondere Mindestabstand von 1,5 m, Handhygiene, ausreichende Belüftung in geschlossenen Räumlichkeiten, Maske).