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Hinweise des Ausschusses Sozialrecht zur Gesetzlichen Unfallversicherung

Veröffentlicht am: 14.12.2020

Der Ausschusses Sozialrecht bei der BRAK hat einen Aufsatz zum Thema „Gesetzliche Unfallversicherung – nicht nur für Arbeitnehmer!“ veröffentlicht, den Sie auf der Homepage der BRAK abrufen können.

Angestellte, d. h. auch die juristischen und nicht-juristischen Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, sind bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies gilt jedoch nicht für selbstständig tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für sie besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern.

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