Auf unsere Anfrage vom 26.3.2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nunmehr mitgeteilt, dass jede Einrichtung selbst prüfen muss, welche Personen in "besonders relevanter Position" tätig sind.
Auf unsere Anfrage vom 26.3.2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nunmehr mitgeteilt, dass jede Einrichtung selbst prüfen muss, welche Personen in "besonders relevanter Position" tätig sind.
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