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Informationen des Bay. Staatsministeriums der Justiz zum Coronavirus

Veröffentlicht am: 24.03.2020

Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat in einer Pressemitteilung vom 24.03.2020 erklärt: : "Es ist unsere Aufgabe, die Funktionsfähigkeit der Justiz aufrechtzuerhalten, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Gesundheit der Beteiligten zu schützen. Daher haben wir der Justiz empfohlen: Konzentration auf die Kernbereiche und Reduzierung der öffentlichen Verhandlungen auf das Nötigste, insbesondere auf eilbedürftige und dringende Fälle. Die Richterinnen und Richter entscheiden darüber in richterlicher Unabhängigkeit."

Wenn dringend notwendige Verhandlungen stattfinden müssten, hätten Richterinnen und Richter verschiedene Möglichkeiten, die Teilnehmer zu schützen. Nach Vorgabe des bayerischen Gesundheitsministeriums sei wo immer möglich, ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, könnten Verhandlungen in größeren Sälen stattfinden oder Besucherzahlen beschränkt und Sitzplätze gesperrt werden."


Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht.

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