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Informationen zum beA-Kartentausch bei Gültigkeit der beA-Karte bis 08.09.2022

Veröffentlicht am: 01.09.2022

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat für beA-Karteninhaber und -inhaberinnen, deren beA-Karte zum 08.09.2022 ihre Gültigkeit verliert und die bislang noch keine neue beA-Karte oder keine E-Mail zur Bestätigung des Erhalts der neuen Karte oder keinen Brief mit der PIN für die neue Karte erhalten haben in einem Informationsblatt zum beA-Kartentausch Hilfen zum weiteren Vorgehen zusammengestellt. 

Bitte beachten Sie: Sofern Ihre Karte die Gültigkeit erst zu einem Termin nach dem 08.09.2022 verliert, ist derzeit nichts veranlasst. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall bei Fragen an den allgemeinen Support der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu wenden und die temporäre Kontaktmöglichkeit nicht zu nutzen - nur so kann sichergestellt werden, dass den Kolleginnen und Kollegen, deren beA-Karten die Gültigkeit am 08.09.2022 verlieren, noch rechtzeitig durch die Bundesnotarkammer geholfen werden kann. Wir bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.

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