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Jahreshauptversammlung am 27.03.2020 findet nicht statt

Veröffentlicht am: 13.03.2020

Das Thema „Coronavirus“ beherrscht mehr und mehr das tägliche Leben, immer mehr Veranstaltungen werden abgesagt. Auch das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat beschlossen, die diesjährige Jahreshauptversammlung am 27.03.2020 nicht durchzuführen. Grund dafür ist nicht nur ein mögliches Ansteckungsrisiko, sondern auch und vor allem die damit zusammenhängende Gefahr von Quarantänemaßnahmen

Den neuen Termin werden wir gesondert bekannt geben. Da die Kammerversammlung gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg in den ersten sechs Monaten des Kalenderjahres stattzufinden hat, wird der neue Termin vss. in der zweiten Junihälfte liegen.

Auf die Wahlen zum Vorstand, die dieses Jahr erstmals als Online-Wahlen stattfinden werden, wirkt sich die Absage der Kammerversammlung nicht aus. Sie finden wie angekündigt statt. Die Einladung zur Vorstandswahl haben Sie Anfang letzter Woche per Post erhalten. Leider haben die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten nun jedoch nicht wie angekündigt die Möglichkeit, sich persönlich im Rahmen der Kammerversammlung vorzustellen. Sie finden jedoch Kurzprofile hier auf unserer Homepage.

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