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Justiz Bayern - Störung beim elektronischen Rechtsverkehr

Veröffentlicht am: 14.02.2020

Die Bayerische Justiz teilt mit, dass aufgrund von technischen Störungen die Funktionen für den elektronsichen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften aktuell leider nicht verläßlich zur Verfügung stehen. Die Störung betreffe sowohl den Empfang als auch den Versand elektronischer Nachrichten. Für die Justiz bestimmte Nachrichten, die z. B. aus den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern versandt werden, gehen in den elektronischen Postfächern der Gerichte ein, können jedoch von dort nur verzögert abgeholt werden. Dies sei für den Einreicher nicht ohne weiteres erkennbar. Das IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz bittet deshalb darum, diesen Umstand bei Schriftstücken, die elektronisch eingereicht wurden, zu berücksichtigen und Schriftstücke, insbesondere Eilsachen, bis zur Behebung der Probleme (ggf. nochmals) auf dem Postweg oder per Fax einzureichen.

An der Beseitigung der Probleme werde bereits mit Hochdruck gearbeitet. Eine entsprechene Information soll umgehend erfolgen, wenn die Funktionen zum elektronischen Rechtsverkehr wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

 

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