Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat auf seiner Homepage den erweiterten Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten veröffentlicht. Danach genügt es ab 27.04.2020, dass nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen auch alle Einrichtungen, die der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung dienen.
Das Formular für die Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) finden Sie hier auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.