Der Bundesrat hat am 18.12.2020 einstimmig entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und damit das Kostenrechtsänderungsgesetz gebilligt. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die Gebührenreform am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Übergangsvorschrift ist in § 60 RVG geregelt.
Die BRAK hat hierzu eine Presseerklärung herausgegeben.