Als Reaktion auf die Scheinreferenden in den mittlerweile durch Russland annektierten Gebieten in der Ukraine reagierte die EU mit einem weiteren Sanktionspaket. Die BRAK hält diesen Schritt zwar für nachvollziehbar, kritisiert allerdings die konkrete Ausgestaltung aufs Schärfste. Die BRAK hatte in der Vergangenheit wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die ungerechtfertigte militärische Invasion in einem souveränen Staat einen inakzeptablen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Europa, aber auch auf die internationale Staatengemeinschaft darstellt. Die ukrainische Nation und das ukrainische Volk verdienen den größtmöglichen Schutz der internationalen Rechtsordnung.
Dessen ungeachtet ist es aus Sicht der BRAK jedoch keinesfalls gerechtfertigt und verfassungsrechtlich überaus bedenklich, dass nunmehr nach dem neuen Artikel 5n der entsprechenden EU-Verordnung die rechtliche Beratung von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen wesentlich eingeschränkt werden soll.