Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 01.01.2024 insgesamt 172.514 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (169.388) bedeutet dies insgesamt einen leichten Zuwachs um 3.126 Mitglieder (1,85 %). Dieser Zuwachs der Gesamtmitglieder basiert im Wesentlichen auf dem enormen Anstieg der nichtanwaltlichen Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO, gefolgt von den Berufsausübungsgesellschaften (BAG). Aber auch mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten waren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern.
Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung 4/2024 der Bundesrechtsanwaltskammer