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Nutzung des sicheren Übermittlungswegs durch Berufsausübungsgesellschaften

Veröffentlicht am: 04.10.2022

Die Nutzung des sicheren Übermittlungswegs durch Berufsausübungsgesellschaften ist derzeit aufgrund noch ungeklärter Rechtsfragen  problematisch.

BRAK und DAV haben sich daher nach Diskussion und Abstimmung im Anwenderbeirat beA darauf verständigt, allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in Berufsausübungsgesellschaften tätig sind und Schriftsätze aus dem beA der Berufsausübungsgesellschaft einreichen möchten, zur Vermeidung möglicher Nachteile die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur zu empfehlen. Mindestens sollte aber aufgrund der bestehenden Unsicherheiten darauf geachtet werden,
dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt, die oder der das elektronische Dokument zeichnet, sich auch selbst am Postfach der Berufsausübungsgesellschaft angemeldet hat und das Dokument persönlich versendet.

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