Am 20.01.2021 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom Bundesminister für Arbeit und Soziales gezeichnet. Die am Freitag, 22.01.2021 verkündete Corona-ArbSchV sieht unter § 2 Abs. 4 vor, „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Das Seminar behandelt die wesentlichen Fragestellungen die sich mit dieser Regelung für die arbeitsrechtliche Praxis aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht ergeben u.a.
Anmeldungen sind über das DAI eLearning Center möglich. Der Kostenbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg liegt bei 109,– Euro. Zu der Veranstaltung gelangen Sie unter folgendem Link.