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Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC-6)

Veröffentlicht am: 25.08.2020

Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, das die Richtlinie (EU) 2018/822 („DAC-6“) in nationales Recht umgesetzt, führt eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Diese Regelungen gelten seit dem 01.07.2020. Rechtsanwälte sind dann, wenn sie als sogenannte Inter-mediäre auftreten, gefordert, grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb der gegebenen Fristen elektronisch zu melden.

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat seine Handlungshinweise „DAC-6 – Die Handlungspflichten gelten. Was ist wann zu tun?“ aktualisiert.

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