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Projekt E-Verfahrensakte Justiz Sachsen

Veröffentlicht am: 12.10.2020

Ab dem 16.11.2020 wird die elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht pilotiert. Ab dann werden neu eingehende Verfahren in allen Kammern elektronisch geführt. Das Gericht hat darum gebeten, darauf hinzuweisen, dass bei der Übersendung und beim Empfang elektronischer Dokumente Folgendes zu beachten ist:

  • Zustellungen und einfache Übersendungen durch das Sächsische Landesarbeitsgericht erfolgen ausschließlich in elektronischer Form mit Ausnahme von vollstreckbaren Ausfertigungen. Es wird dabei nochmals auf die Verwendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) hingewiesen.
  • Übersendungen elektronischer Dokumente an das Sächsische Landesarbeitsgericht sollen nur auf einem sicheren Übermittlungsweg gem. § 64 Abs. 6 ArbGG i. V. m. § 130h Abs. 4 ZPO eingereicht werden, d. h. unter Nutzung des beA. Das Gericht bittet von einer zusätzlichen Übersendung per Fax, etc. abzusehen, da dies aufgrund des Mehraufwandes den Geschäftsgang verzögere.
  • Das Gericht weist weiter darauf hin, dass Schriftsätze und Anlagen nicht in einem elektronischen Dokument zusammengefasst werden, sondern in einer Nachricht einzeln voneinander getrennt beigefügt und bezeichnet werden. Es sollen jeweils nur Dokumente einer Nachricht beigefügt werden, die zu einem Aktenzeichen bzw. demselben Verfahren gehören.
  • In Papierform eingereichte Schriftstücke sollen das Aktenzeichen des Sächsischen Landesarbeitsgerichts immer an erster Stelle und in der oberen Hälfte auf Seite 1 des Schriftstücks enthalten. Es wird dabei darum gebeten, dem Aktenzeichen in der Betreffzeile keine erläuternden Zusätze (wie Aktenzeichen, „Az.:“ oder dergleichen) hinzuzufügen. Es soll ausschließlich das
  • Aktenzeichen in der Form „1 Sa 123/20“ angegeben werden. Sofern das gerichtliche Aktenzeichen noch nicht bekannt ist, wie etwa bei verfahrenseinleitenden elektronischen Dokumenten, wird gebeten, das Dokument mit „Neueingang“ und einem die Verfahrensart bezeichnenden Schlagwort, wie etwa Berufung/Beschwerde zu versehen.
  • Weitere Bearbeitungshinweise finden sich auch unter https://www.justiz.sachsen.de/content/4574.htm
     

Quelle: BRAK

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