Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 — KostBRÄG 2025) ist am 10.04.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Durch die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 10. April 2025 treten die Änderungen im RVG und in den Kostengesetzen am 1. Juni 2025 in Kraft.