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Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert

Veröffentlicht am: 16.12.2024

Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das Bundesfinanzministerium einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert.

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