Bitte beachten: die verlängerte Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen endet zum 30.09.2024.
Bereits Ende Februar hatten sich die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten, zu denen neben der BRAK auch die Bundessteuerberaterkammer, der Deutschen Steuerberaterverband e.V. und die Wirtschaftsprüferkammer zählen, an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie die Wirtschaftsministerien der Länder gewandt, um auf eine Verlängerung der Einreichungsfrist sowie erleichterte und effizientere Prüfprozesse hinzuwirken. Mit einer gemeinsamen Verständigung vom 14.03.2024 konnte die Verlängerung der Einreichungsfrist bis 30.09.2024 als finalen Endtermin zur Einreichung der Schlussabrechnungen im digitalen Antragsportal erreicht werden.