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Selbstauskunft bei Gerichtsbesuchen

Veröffentlicht am: 14.05.2020

Bei den meisten Gerichten in unserem Bezirk gelten infolge der Corona-Pandemie verschärfte Einlasskontrollen, die bei einigen Kolleginnen und Kollegen zu Unmut geführt haben.

Das Hausrecht haben die jeweiligen Gerichtspräsidenten. Ihnen obliegt auch der Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Besucher und Verfahrensbeteiligten im Justizgebäude. Zudem sollen eventuelle Infektionsketten im Zweifel schnell nachvollzogen werden können.

Zu diesem Zweck wird von den Besuchern der Gerichtsgebäude eine „Selbstauskunft“ gefordert, wobei bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Angabe des Vor- und Nachnamens genügt (vgl. Ziff. 4 der Mitteilung des OLG Nürnberg).

Die Selbstauskunft steht auch auf der obengenannten Homepage des OLG Nürnberg sowie auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung. Sie müssen sie deshalb nicht vor Ort ausfüllen, sondern können dies bereits vor dem jeweiligen Gerichtsbesuch in der Kanzlei erledigen (lassen).

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