Ab 02.03.2020 werden die großen Strafkammern, die Jugendkammern I, II und IV sowie die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts ihre Hauptverhandlungen und Anhörungen grundsätzlich in den Sitzungssälen des neu errichteten Justizgebäudes durchführen.
Bitte beachten: Der Zugang zu diesen Sälen ist ausschließlich über den Haupteingang des Strafjustizzentrums in der Fürther Straße 114, 90429 Nürnberg möglich.