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Störung beim elektronischen Rechtsverkehr im Bereich der bayerischen Justiz behoben

Veröffentlicht am: 18.07.2019

Der Leiter des Referats IT C der bayerischen Justiz hat mitgeteilt, dass die in den letzten Tagen aufgetretenen technischen Probleme beim elektronischen Rechtsverkehr nunmehr behoben wären. Die entsprechenden Funktionen könnten von den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern wieder genutzt werden. Der Empfang und der Versand von elektronischen Nachrichten sei wieder möglich.

Gestern war mitgeteilt worden, dass aufgrund von technischen Problemen bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern die Funktionen für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) aktuell leider nicht verlässlich zur Verfügung stehen. Die Störung betreffe sowohl den Empfang und als auch den Versand von elektronischen Nachrichten. Für die Justiz bestimmte Nachrichten, die z.B. aus den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern versandt werden, gingen in den elektronischen Postfächern der Gerichte ein, könnten jedoch von dort nur verzögert abgeholt werden. Dies sei für den Einreicher nicht ohne weiteres erkennbar.

Der Leiter des Referats IT C bittet darum, diesen Umstand bei Schriftstücken, die elektronisch eingereicht wurden, zu berücksichtigen. Schriftstücke, insbesondere Eilsachen, sollten bis zur Behebung der Probleme (ggf. nochmals) auf dem Postweg oder per Fax eingereicht werden.

Die Störung sei auch an die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer gemeldet worden sowie im zentralen Portal für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden (www.egvp.de) bekannt gemacht worden.

An der Beseitigung der Probleme werde bereits mit Hochdruck gearbeitet. Wir würden umgehend informiert, wenn die Funktionen zum elektronischen Rechtsverkehr wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an ITCREFERATSLEITUNG@jus-it.bayern.de.

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