Unser Bezirk

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Unser Bezirk

RAK_Nbg_Header_Kammer

Umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung - Aktualisierung

Veröffentlicht am: 03.12.2020

Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine Handlungshinweise im Hinblick auf die am 01.01.2021 eintretende Wiederanhebung der Umsatzsteuer aktualisiert.

Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz für die Zeit von 01.07. bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % gesenkt. Dies betraf auch die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Handhabung hatte der BRAK-Ausschuss Steuerrecht in Handlungshinweisen zur Absenkung der Umsatzsteuersätze erläutert.

Die Handlungshinweise wurden nun aktualisiert. Zudem enthalten sie eine Reihe von Praxisbeispielen, u.a. zur monatlichen bzw. jährlichen Abrechnung bei laufender Rechtsberatung, zur Rechnungslegung bei Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren. Drei Praxisbeispiele behandeln explizit den Umgang mit der Erhöhung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2021.

< none >

Zurück zur Übersicht Aktuelles.