Bislang haben wir regelmäßig darüber informiert, bei welchen Gerichten in Bayern der Versand elektronischer Nachrichten eröffnet worden ist.
Der Direktor des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz hat am 07.04.21 mitgeteilt, dass die Einführung des elektronischen Versands von Nachrichten seit dem 29.03.2021 bei allen bayerischen Gerichten in den Abteilungen für Zivil-, Familien- und Strafsachen, den Abteilungen für Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungssachen sowie am Insolvenz-, Betreuungs- und Nachlassgericht flächendeckend nunmehr erfolgt ist. In diesen Bereichen sind damit alle Gerichte in der Lage, elektronische Nachrichten zu versenden.