Aktuelle Informationen zum beA (insbesondere zu Updates und Funktionen) veröffentlicht die BRAK laufend mit ihrem beA-Newsletter, für den Sie sich kostenlos anmelden können.
04.04.2023
Die Bundesrechtsanwaltskammer teilt mit, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer am 03.04.2023 alle noch gültigen beA-Karten der alten Generation gesperrt hat. Sofern Sie Ihre neue beA-Karte noch nicht im System hinterlegt ist und auch keine anderen Zugangsmittel für Vertretungen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiviert sind, können nun ohne Entkopplung und Neuregistrierung nicht mehr auf ihr Postfach zugreifen. Nach der Sperrung der beA-Karten der alten Generation am 03.04.2023 wurden die Postfächer, auf die nach der Sperrung nicht mehr zugegriffen werden kann, in einem automatisierten Verfahren zurückgesetzt. Es ist für diese Postfächer nunmehr eine Neuregistrierung mit der neuen beA-Karte erforderlich (zur Anleitung zur Durchführung der Erstregistrierung).
02.12.2022
Die Bundesnotarkammer teilt mit, dass die bisherigen beA-Karten (Kartennummern beginnend mit der Ziffer 2) über den 31.12.2022 hinaus noch bis zum 18.03.2023 zur Anmeldung am beA-Psotfach genutzt werden können. Es wird dennoch darum gebeten, die neue Karte (Kartennummern beginnend mit der Ziffer 7) schnellstmöglich im beA zu hinterlegen und freizuschalten.
Achtung: Die Signaturfunktion der alten beA-Karten ist ungeachtet vorstehender Information nicht über den 31.12.2022 hinaus nutzbar. Die entsprechenden Zertifikate zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen werden technisch nur noch bis zum 31.12.2022 unterstützt. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im beA-Sondernewsletter 15/2022 v. 2.12.2022.
25.11.2022
Alle beA-Austauschkarten wurden inzwischen an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis hinterlegten Adressen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt. Aufgrund fehlender Bestätigungen konnten jedoch für rund 35.000 Karten noch keine PIN-Briefe versandt werden. Die Bundesnotarkammer stellt eine Möglichkeit zur Verfügung, die E-Mail-Adresse, an die der Bestätigungslink versandt wird, selbst zu überprüfen und zu aktualisieren - siehe hier. Für alle Anfragen bittet die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer das Kontaktformular zu verwenden. In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass einige Bestätigungslinks entweder nicht mehr funktionieren oder von vornherein fehlerhaft waren. Die Bundesnotarkammer verschickt in den kommenden Tagen an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erhalt ihrer Karte noch nicht bestätigt haben, unaufgefordert neue Links zur Bestätigung des Kartenerhalts. In der neuen beA-Version 3.16, die voraussichtlich am 01.12.2022 in Betrieb genommen werden wird, wird bei jeder Anmeldung in der Webanwendung eine Prüfung stattfinden, ob eine alte oder neue Karte verwendet wird. Inhaberinnen und Inhaber alter Karten werden durch ein Warnfenster darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre neue Karte im System hinterlegen müssen.
22.11.2022
Die Bundesrechtsanwaltskammer teilt mit, dass sie sichin den letzten Wochen gemeinsam mit dem Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIV-ERV) hinsichtlich der Integration des Fernsignaturverfahrens in die Kanzlei-Softwareprodukte abgestimmt hat. Die Mitgliedsunternehmen des SIV-ERV haben das Verfahren der Fernsignatur zwischenzeitlich überwiegend bereits in ihre Software integriert oder stellen bis Ende des Jahres 2022 eine entsprechende Lösung zur Verfügung. Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie im beA-Sondernewsletter 14/2022.
17.11.2022
Die Bundesrechtsanwaltskammer nimmt Bezug darauf, dass sich Fragen und Beschwerden betroffener Kolleginnen und Kollegen über Probleme beim Kartentausch und der Beantragung der Fernsignatur bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer häufen. Insbesondere wird beklagt, dass Supportanfragen trotz wiederholter E-Mails oder Anrufe nicht beantwortet werden. Die Bundesnotarkammer hat die Beschwerden an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer weitergegeben. Um die Fragen gezielt beantworten zu können, bittet die Bundesnotarkammer bei Fragen zur beA-Karte und PIN, das Kontaktformular der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu verwenden. Das Kontaktformular ermöglicht die strukturierte Erfassung des Anliegens der Nutzerinnern und Nutzer und damit eine raschere Bearbeitung.
15.11.2022
Die Bundesnotarkammer informiert darüber, dass inzwischen alle zu tauschenden beA-Karten an die jeweilige im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis hinterlegte Kanzleiadresse versandt wurde. Nach Bestätigung des Kartenerhalts und sodan erfolgter Zusendung des PIN-Briefs müssen diejenigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die bisher eine beA-Karte mit qualifizierter elektronischer Signatur hatten den Prozess zum Tausch des qualifizierten Zertifikats zur Fernsignatur durchführen. Hierfür übersendet Ihnen bzw. hat Ihnen die Bundesnotarkammer bereits eine E-Mail mit dem Betreff „Link zum Tausch Ihres qualifizierten Zertifikats“ zugeschickt. Über den darin enthaltenen Link gelangen Sie zur Antragstellung für die Fernsignatur. Die Bundesnotarkammer bittet dringend darum, den Prozess zum Tausch des qualifizierten Zertifikats zur Fernsignatur spätestens bis zum 18. November 2022 durchzuführen.
29.09.2022
Der beA-Support informiert darüber, dass es derzeit beim Signieren mit der Fernsignatur zu dem Fehler kommen kann, dass zwei Signaturdateien angelegt werden. Dies kann zu einer fehlerhaften Signaturauswertung auf der Empfängerseite führen. Der Fehler kann umgangen werden, indem zunächst der Schriftsatz ohne Signatur in einem Nachrichtenentwurf gespeichert und sodann im bereits gespeicherten Entwurf die Signatur über den Button "Anhang signieren" angebracht wird. Der Fehler besteht nicht bei Nutzung der Stapelsignatur. Weitere Informationen finden Sie hier.
22.09.2022
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass in vielen Fällen zwar die neue beA-Karte im Postfach hinterlegt wurde, jedoch die vollständige Berechtigung (Freischaltung des Sicherheits-Tokens) noch nicht erfolgt ist. In diesem Fall kann zwar mit der neuen Karte eine Anmeldung im beA erfolgen, Nachrichten können aber nicht geöffnet, erstellt und versandt werden. Bitte denken Sie daher unbedingt daran, nicht nur die neue Karte in Ihrem beA zu hinterlegen, sondern auch den Schritt zur vollständigen Berechtigung durchzuführen (eine Anleitung hierzu finden Sie im Unterpunkt "Neue beA-Karte - Aktivierung"). Sollte die alte beA-Karte vor der vollständigen Berechtigung der neuen beA-Karte bereits ihre Gültigkeit verloren haben, muss das Postfach zurückgesetzt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie nachstehend bei den Informationen vom 09.09.2022.
14.09.2022
Die Bundesnotarkammer informiert darüber, dass die temporär für Karteninhaber und -inhaberinnen, deren beA-Karte ihre Gültigkeit zum 08.09.2022 verloren hat, eingerichtete E-Mail-Adresse beA-hilfe@bnotk.de (siehe Informationsblatt zum beA-Kartentausch, 01.09.2022) zum 17.09.2022 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Das bekannte Kontaktformular der BNotK steht Ihnen zur Platzierung Ihrer Anliegen bei der Zertifizierungsstelle weiterhin zur Verfügung.
Auf Bitte der Bundesrechtsanwaltskammer weisen wir erneut auf das Schreiben an alle Mitglieder zur Möglichkeit der Rücksetzung des Postfachs hin, sollte die alte beA-Karte vor Aktivierung der neuen beA-Karte ihre Gültigkeit verloren haben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine E-Mail an den beA-Anwendersupport versandt haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigung mit einer Ticketnummer. Die Tickets werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich mehrfach an den beA-Support, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Rechtsanwaltskammern oder die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wenden und auf die Dringlichkeit der Bearbeitung hinweisen. Bei jeder erneuten Anfrage wird ein neues Ticket vergeben, was die Bearbeitungszeit für alle Nutzerinnen und Nutzer verlängert.
09.09.2022
Auf Bitte der Bundesrechtsanwaltskammer hat die Rechtsanwaltskammer Nürnberg weitere Informationen zum beA-Kartentausch - insbesondere zum Vorgehen für den Fall, dass die bisher genutzte beA-Karte bereits ihre Gültigkeit verloren hat - in einem Schreiben an alle Mitglieder zusammengefasst.
02.09.2022
In dem Artikel der BRAK vom 02.09.2022 werden noch einmal Erstregistrierung, sicherer Übermittlungsweg und Bestellung der beA-Karten für Berufsausübungsgesellschaften dargestellt.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat ein Rundschreiben an alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammern mit Informationen zum Stand beim beA-Kartentausch erstellt.
01.09.2022
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat für beA-Karteninhaber und -inhaberinnen, deren beA-Karte zum 08.09.2022 ihre Gültigkeit verliert und die bislang noch keine neue beA-Karte oder keine E-Mail zur Bestätigung des Erhalts der neuen Karte oder keinen Brief mit der PIN für die neue Karte erhalten haben in einem Informationsblatt zum beA-Kartentausch Hilfen zum weiteren Vorgehen zusammengestellt.