Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist zuständige Stelle für die Ausbildung und Prüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten (§ 71 Abs. 4 BBiG). Sie nimmt außerdem die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter/Geprüfte Rechtsfachwirtin ab.
Ein wichtiges Anliegen ist der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die anwaltsorientierte Juristenausbildung. Wir arbeiten bei der Referendarausbildung eng mit der Justiz zusammen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie umfangreiche Informationen zur Aus- und Fortbildung, zu möglichen Stipendien und Förderungen und zur praktischen Referendarausbildung in der Anwaltskanzlei.