Schlichter nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz
In Bayern muss bei manchen Verfahren vor dem Amtsgericht (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) vor Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Viele Rechtsanwälte haben sich als Gütestelle i. S. d. Bayerischen Schlichtungsgesetzes anerkennen lassen. Sie können für Sie als Schlichter tätig werden.
Namen und Adressen der Schlichter können Sie über unsere Anwaltssuche abrufen. Bitte wählen Sie dafür bei den Teilbereichen der Berufstätigkeit „Schlichter gem. BaySchlG“ aus.