Im Berufsfeld Anwaltschaft wird zusätzlicher Prüfungsstoff vermittelt, der in der Kanzleipraxis vertieft werden sollte:
- anwaltliches Berufsrecht und Marketing;
- anwaltliches Gebührenrecht;
- Anwaltstaktik und Haftung des Rechtsanwalts einschließlich strafrechtlicher Risiken anwaltlicher Tätigkeit;
- vorsorgende Rechtsberatung aus anwaltlicher Sicht;
- Grundlagen der Mediation;
- anwaltsbezogene Vertiefung ausgewählter Pflichtfachgebiete (nur steuerliche Aspekte anwaltlicher Tätigkeit, einstweiliger Rechtsschutz und Zwangsvollstreckung aus anwaltlicher Sicht);
Zur Ausbildung im Rahmen des Berufsfelds ist jedes Kammermitglied berechtigt, das bereits seit drei Jahren in Deutschland zugelassen ist.