Im Berufsfeld Anwaltschaft wird zusätzlicher Prüfungsstoff vermittelt, der in der Kanzleipraxis vertieft werden sollte:
- anwaltliches Berufsrecht und Marketing;
- anwaltliches Gebührenrecht;
- Anwaltstaktik und Haftung des Rechtsanwalts einschließlich strafrechtlicher Risiken anwaltlicher Tätigkeit;
- vorsorgende Rechtsberatung aus anwaltlicher Sicht;
Den vollständigen Stoffplan finden Sie hier
Zur Ausbildung im Rahmen des Berufsfelds ist jedes Kammermitglied berechtigt, das bereits seit drei Jahren in Deutschland zugelassen ist (Nr. 1.6.1.3. der Referendarausbildungsbekanntmachung).