Die Berufsordnung legt dem Rechtsanwalt zahlreiche Pflichten auf, deren Nichtbeachtung durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer bzw. durch das Anwaltsgericht geahndet werden können.
Im Rahmen der Berufsaufsicht leitet die Rechtsanwaltskammer bei begründetem Anlass ein Beschwerdeverfahren gegen das Kammermitglied ein. In der Regel wird der betroffene Rechtsanwalt vom Vorstand aufgefordert, zum vorgetragenen Sachverhalt Stellung zu nehmen. Nach erfolgter Stellungnahme entscheidet eine der drei Beschwerdeabteilungen.
Dem Vorstand obliegt es, Mitglieder im Falle der Verletzung von Berufspflichten zu belehren oder aber eine Rüge auszusprechen, wenn die Schuld des Rechtsanwalts gering ist und ein anwaltsgerichtliches Verfahren nicht erforderlich erscheint.
Wird ein Verfahren bei dem Anwaltsgericht eingeleitet, können als Maßnahmen verhängt werden:
- Warnung
- Verweis
- Geldbuße bis 25.000 €
- Verbot auf einem bestimmten Rechtsgebiet als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden
- Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft
Hier finden Sie die wichtigsten Berufspflichten: