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Kammermitteilung WIR 2/2024
  • Jahresbericht 2024 für das Geschäftsjahr 2023

EU-DSGVO / BDSG

Ab 25.05.2018 gilt ohne Übergangsfrist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Zugleich wird die neue Fassung des BDSG in Kraft treten und das derzeit noch aktuelle Bundesdatenschutzgesetz ersetzen.

Durch die DSGVO kommen auch auf die Rechtsanwaltskanzleien wesentliche Änderungen zu, insbesondere umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgeldsanktionen.

Die Datenschutzvorschriften gelten nicht nur für die digitale Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sondern für alle Daten von Mandanten und Dritten, egal in welcher Form sie erfasst werden.

Die Datenschutzerklärung der RAK Nürnberg finden Sie in der Fußzeile.

Gesetzliche Grundlagen

Berufsrecht

Im anwaltlichen Berufsrecht ist der Datenschutz geregelt, konkret in § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA, die die Pflicht zur Verschwiegenheit regeln.

Anders als das BDSG schützt die BRAO nicht die personenbezogenen Daten, sondern die mandatsbezogenen Daten. Von der Verschwiegenheitspflicht umfasst sind alle Daten, die einem Rechtsanwalt bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit bekannt werden.

Werden in der Kanzlei Daten verarbeitet, können die Pflichten aus BRAO und BDSG kollidieren, da der Anwalt gem. §§ 27 ff. BDSG grundsätzlich dem BDSG unterworfen ist, gleichzeitig aber die Verschwiegenheitspflicht besteht (hierzu J. Wessels).

Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Ab 25.05.2018 gilt ohne Übergangsfrist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung.

BDSG neu

Zugleich wird die neue Fassung des BDSG in Kraft treten und das derzeit noch aktuelle Bundesdatenschutzgesetz ersetzen.

Bayerisches Datenschutzgesetz

Am 26.04.2018 hat der Landtag die Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes verabschiedet. Das Gesetz ist noch nicht veröffentlicht.

Gesetzentwurf zum neuen Bayerischen Datenschutzgesetz (Stand: 12. Dezember 2017)

Muster & Checklisten

Checkliste und FAQ

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) stellt eine Checkliste für Rechtsanwälte zur EU-Datenschutz-Grundverordnung, Erläuterungen zu dieser Checkliste sowie FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf ihrer Internetseite zur Verfügung.Die FAQ werden bei Bedarf fortlaufend angepasst werden.

Die Checkliste, die Erläuterungen hierzu, die FAQ sowie ein Aufsatz von Prof. Herb aus den BRAK-Mitteilungen und Beiträge aus dem BRAKMagazin sind hier auf der BRAK-Internetseite. Zudem werden diese Informationen im nächsten Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ enthalten sein.

 

Muster-Verarbeitungsverzeichnis

Art. 30 DSGVO schreibt für jedes Datenverarbeitungsverfahren die Führung eines Verzeichnisses vor. Dieses dient dem Nachweis einer DSGVO-konformen Datenverarbeitung in Anwaltskanzleien und muss schriftlich oder elektronisch geführt werden, z.B. als Word- oder Exceldatei. Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) stellt ein Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung.


Muster-Datenschutzerklärung

Nach Art. 13 und 14 DSGVO haben Anwaltskanzleien hinsichtlich ihres Internetauftritts bestimmte Informationspflichten zu erfüllen. Dabei geht es um Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Wie eine entsprechende Datenschutzerklärung auf der Kanzlei-Website aussehen kann, zeigt der DAV mit dieser Muster-Datenschutzerklärung.


Muster Verschwiegenheitsverpflichtung Mitarbeiter

Ein Muster für eine berufsrechtliche Verschwiegenheitserklärung finden Sie hier.


Hinweisblatt des BayLDA zu den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das mitunter auch für die datenschutzrechtliche Aufsicht über Rechtsanwälte zuständig ist, hat eine Handreichung zur neuen DSGVO zur Verfügung gestellt. Darin finden Sie wesentliche Anforderungen und Erläuterungen im Überblick. Bitte beachten Sie: Die Hinweise richten sich namentlich an Steuerberater, lassen sich aber auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übertragen.

Aufsätze & Veröffentlichungen

eBroschüre „Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei“

Um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einen kurzen Überblick über die Neuregelungen im Datenschutz sowie mögliche Folgen für das rechtsanwaltliche Wirken darzulegen, hat der Deutsche Anwaltverlag eine Broschüre herausgegeben. Die eBroschüre „Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei“ (3. Auflage), können Sie auf dieser Website kostenlos downloaden.

Leitfaden zur Anwendbarkeit der EU-DSGVO

Die Europäische Kommission stellt einen Leitfaden zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung, der Bürger, Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen soll, die Bestimmungen der neuen EU-DSGVO einzuhalten und richtig zu nutzen.

Mitteilung der Europäischen Kommission zur Datenschutzgrundverordnung

„Neues Datenschutzrecht: Wie bereiten sich Anwaltskanzleien richtig vor?“

In der Ausgabe 3/2017 ihrer Mitteilungen hat die Rechtsanwaltskammer München einen Aufsatz von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting veröffentlicht, in dem dieser darlegt, in wiefern die europäische Datenschutz-Grundverordnung für die Anwaltschaft relevant ist und was beachtet werden muss.


Artikel „Die Datenschutz-Grundverordnung der EU“

In der Oktober-Ausgabe 2017 der BRAK-Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Armin Herb den Rechtsrahmen sowie die wichtigsten Inhalte der EU-DSGVO.


Artikel „Datenschutz in der Kanzlei nach der Datenschutzgrundverordnung“

Im Kammerreport der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (Ausgabe 1) ist ein Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Arnd-Christian Kulow veröffentlicht, mit dem wichtige Änderungen für Kanzleien im Bereich Datenschutzrecht und die damit verbundenen Pflichten für Rechtsanwaltskanzleien dargestellt werden.


Handreichung zur Datenschutz-Grundverordnung der RAK Düsseldorf

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart hat zahlreiche Informationen zu den Inhalten der neuen DSGVO, zum deutschen Datenschutzrecht sowie zu Berührungspunkten der DSGVO mit dem anwaltlichen Berufsrecht zusammengestellt. Sie können die Handreichung auf dieser Website abrufen.


Datenübermittlung in Drittländer

Die BRAK hat ein Dokument zur Datenübermittlung im Falle des drohenden BREXIT zur Verfügung gestellt:

„BREXIT und Datenübermittlung in Drittländer“

 

FAQ

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) stellt auf Ihrer Homepage Fragen und Antworten (FAQ) zur EU-DSGVO und zum BDSG-neu zur Verfügung.