Checkliste und FAQ
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) stellt eine Checkliste für Rechtsanwälte zur EU-Datenschutz-Grundverordnung, Erläuterungen zu dieser Checkliste sowie FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf ihrer Internetseite zur Verfügung.Die FAQ werden bei Bedarf fortlaufend angepasst werden.
Die Checkliste, die Erläuterungen hierzu, die FAQ sowie ein Aufsatz von Prof. Herb aus den BRAK-Mitteilungen und Beiträge aus dem BRAKMagazin sind hier auf der BRAK-Internetseite. Zudem werden diese Informationen im nächsten Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ enthalten sein.
Muster-Verarbeitungsverzeichnis
Art. 30 DSGVO schreibt für jedes Datenverarbeitungsverfahren die Führung eines Verzeichnisses vor. Dieses dient dem Nachweis einer DSGVO-konformen Datenverarbeitung in Anwaltskanzleien und muss schriftlich oder elektronisch geführt werden, z.B. als Word- oder Exceldatei. Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) stellt ein Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung.
Muster-Datenschutzerklärung
Nach Art. 13 und 14 DSGVO haben Anwaltskanzleien hinsichtlich ihres Internetauftritts bestimmte Informationspflichten zu erfüllen. Dabei geht es um Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Wie eine entsprechende Datenschutzerklärung auf der Kanzlei-Website aussehen kann, zeigt der DAV mit dieser Muster-Datenschutzerklärung.
Muster Verschwiegenheitsverpflichtung Mitarbeiter
Ein Muster für eine berufsrechtliche Verschwiegenheitserklärung finden Sie hier.
Hinweisblatt des BayLDA zu den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das mitunter auch für die datenschutzrechtliche Aufsicht über Rechtsanwälte zuständig ist, hat eine Handreichung zur neuen DSGVO zur Verfügung gestellt. Darin finden Sie wesentliche Anforderungen und Erläuterungen im Überblick. Bitte beachten Sie: Die Hinweise richten sich namentlich an Steuerberater, lassen sich aber auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übertragen.