Einstiegsqualifizierung EQ
EQ ist eine Qualifizierungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit in Form eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums vor der Ausbildung mit dem Ziel, Jugendliche und junge Erwachsene an eine Ausbildung im Betrieb heranzuführen und ihnen so den (Wieder-) Einstieg in die betriebliche Ausbildung zu erleichtern.
Gefördert werden Praktika mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten, die teilweise auf die anschließende Ausbildung angerechnet werden können. Voraussetzung ist ein Vertrag gem. § 26 BBiG, in dem die Inhalte der EQ definiert werden. Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können von der Bundesagentur für Arbeit auf Antrag einen Zuschuss zur monatlichen Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils zur Sozialversicherung erhalten. Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist ggf. möglich.
Weitere Informationen sowie das Kontaktformular der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.
Förderprogramm „Fit for Work“
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Ausbildungschancen von Jugendlichen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen, durch das Programm Fit for Work. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Zweck der Förderung ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für junge Menschen zu erhöhen, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden (z.B. aufgrund der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringen sozialen und persönlichen Kompetenzen).
Der Ausbildungsbetrieb kann für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 01.05.2022 und 31.12.2022 beginnen, einen Zuschuss in Höhe von monatlich 260 Euro erhalten. Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung bei der Bewilligungsbehörde eingehen. Zur Zielgruppe der Förderung zählen junge Menschen bis zu einem Alter von 25 Jahren, die deutsche Staatsangehörige oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates sind. Auch für geflüchtete Jugendliche mit Aufenthaltserlaubnis ist eine Förderung möglich, wenn und soweit die weiteren Anspruchsvoraussetzungen der Förderhinweise vorliegen. Der Antrag auf Förderung muss bis spätestens drei Monate nach dem im Berufsausbildungsvertrag genannten Beginn der Ausbildung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth, eingehen.
Weitere Informationen sowei die Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage des Bayersichen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.