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Kammermitteilung WIR 1/2023

Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

STAR-Erhebung 2022

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022

Mitgliedsbeitrag

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der von der Kammerversammlung jeweils für das kommende Geschäftsjahr festgelegt wird.

In der Kammerversammlung am 25.03.2022 wurde der Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2023 beschlossen. Er beträgt unverändert 230,00 € und ist am 01.03.2023 zur Zahlung fällig.

Umlage beA

In der Mitgliederversammlung 2014 wurde beschlossen, für die Errichtung und Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) nach § 31a BRAO eine jährliche Umlage zu erheben, deren Bemessungsgrundlage der Beitragsanteil ist, den die Bundesrechtsanwaltskammer hierfür von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg erhebt. Die Höhe der Umlage wird jährlich in der Mitgliederversammlung beschlossen.

In der Kammerversammlung am 25.03.2022 wurde die Umlage für das Kalenderjahr 2023 beschlossen. Sie beträgt 70,00 € und ist am 01.03.2022 zur Zahlung fällig.

Bitte überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag und die Umlage rechtszeitig und vollständig auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Nürnberg:

HypoVereinsbank Nürnberg,
IBAN: DE96 7602 0070 2020105979, BIC: HYVEDEMM460

Sie können uns auch gerne ein Lastschriftmandat erteilen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular unbedingt im Original an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg.