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Prüfungstermine Rechtsanwaltsfachangestellte
Abschlussprüfung:

2025 II: 24./25.06.2025

Zwischenprüfung:

November 2025

 

3w-azubi.de

Die Ausbildungsinitiative der Rechtsanwaltskammer.

Wissenswertes rund um den Beruf
der Rechtsanwaltsfach-
angestellten (m/w/d).

 

Qualitätssiegel "Azubi-geprüft"

Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ für engagierte Ausbildungskanzleien

   

Worum geht es?

Mit der Initiative “Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei” und der Vergabe des Qualitätssiegels „Azubi-geprüft“ möchte die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Qualität der Ausbildung stärken und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Zudem sollen Kanzleien und (künftige) Fachkräfte dabei unterstützt werden, besser und gezielter zueinanderzufinden.

Kanzleien, die besonderen Einsatz in der Ausbildung zeigen, können dies durch das neue Qualitätssiegel nach außen kenntlich machen. Dieses Siegel steht dafür, dass sich die Kanzlei wertschätzenden Leitsätzen zu einer gelingenden Ausbildung mit hoher Qualität verpflichtet hat, eine faire Vergütung mindestens in Höhe der Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer Nürnberg bezahlt und die ausbildenden Führungskräfte ausbildungsorientiert fortbildet. Verliehen wird es nur, wenn auch in Ausbildung befindliche und aktive Rechtsanwaltsfachangestellte diese Qualität bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.

Kanzleien soll durch das Siegel die Suche nach Auszubildenden erleichtert und künftigen Auszubildenden geholfen werden, geeignete Ausbildungskanzleien zu erkennen, die ein besonders Augenmerk auf die Förderung ihrer Auszubildenden legen.

Kanzleien, die sich als „Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das Qualitätssiegel als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor. Die Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre. Der Vorteil und das Besondere des Qualitätssiegels ist, dass die Eindrücke von mindestens einer bzw. einem in der Kanzlei aktuell tätigen Auszubildenden in den Antragsprozess einfließen.

Die Antragstellung sowie die Lizenz zur Nutzung des Qualitätssiegels sind kostenfrei. Gebühren erhebt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hierfür jeweils nicht.

 

Wie bekomme ich das Qualitätssiegels „Azubi-geprüft“?

  1. Die Kanzlei stellt einen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (per beA oder E-Mail an info@rak-nbg.de).
  2. Sie weist die Teilnahme an zwei Führungskräfte-Coachings/Führungskräfteseminaren nach. Diese kann entweder durch dieselbe Rechtsanwältin oder denselben Rechtsanwalt erfolgen oder durch die Teilnahme zweier Rechtsanwältinnen und/oder Rechtsanwälte an je einem Seminar. Das Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mindestens drei Stunden umfassen, konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein und den Leitlinien der Rechtsanwaltskammer Nürnberg entsprechen. Es darf nicht durch Angestellte der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein. Mindestens eines der beiden Seminare hat in Präsenz zu erfolgen.
  3. Der Antrag wird unterstützt durch eine oder einen in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr beschäftigte Auszubildende oder Auszubildenden zum bzw. zur Rechtsanwaltsfachangestellten durch die Beantwortung und Unterzeichnung der „Unterstützungserklärung der bzw. des Auszubildenden“, alternativ durch (mindestens 1) Auszubildende, die im Jahr der Antragstellung den Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte erlangt haben.
  4. Der Antrag wird mitunterzeichnet durch (mindestens 1) in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellte ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte; alternativ hat die antragstellende Kanzlei ausführlich darzustellen, wer sich die entsprechende Zeit nimmt, aktiv die Ausbildungsinhalte zu vermitteln.
  5. Die Kanzlei bekennt sich als Ausbildungsbetrieb zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“.
  6. Die Kanzlei hält den Ausbildungsrahmenplan ein. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg behält sich die Vorlage des individualisierten Ausbildungsplans vor.
  7. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung gegebenenfalls Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.

 

Führungskräfte-Seminare:

Die Kanzlei muss den Besuch von mindestens 6 Stunden Führungskräfte-Seminaren (deren Inhalt konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet ist) nachweisen, die nicht durch eigene Mitarbeiter angeboten werden. Ein mindestens 3-stündiges Seminar muss dabei in Präsenz erfolgt sein. Die Fortbildungen der an der Ausbildung beteiligten Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwältinnen dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sein.

Neben diesen Voraussetzungen gibt es keine Vorgaben der Rechtsanwaltskammer zum konkreten Inhalt des Seminars oder der Anbieter, es muss jedoch grundsätzlich der Leitlinie zur Anerkennung von Fortbildungen von Führungskräften im Rahmen des Ausbildungssiegels „Azubi-geprüft“ entsprechen.

Zur Erleichterung verlinken wir beispielhaft auf die online angebotenen Seminare der Rechtsanwaltskammer Koblenz – Initiatorin der Initiative „Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei“. Diese bietet Führungskräfte-Seminare an, die den Anforderungen des Qualitätssiegels entsprechen.

 

Nach der Zertifizierung:

Die Kanzlei erhält nach der Zertifizierung durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg das Siegel in digitaler Form und darf für drei Jahre mit diesem gemäß den Lizenzbedingungen werben – z.B. auf der Homepage, auf dem Briefkopf, in den sozialen Medien. Nach Ablauf des 3-Jahres-Zeitraums müssen die Voraussetzungen neu nachgewiesen werden. Eine mögliche Anschlusszertifizierung muss durch eine andere Auszubildende oder einen anderen Auszubildenden unterstützt werden.

Die Zertifizierung kann auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erlangung des Siegels nachträglich wegfallen oder Gründe bekannt werden, die einer Zertifizierung entgegenstehen.

 

Alle erforderlichen Dokumente und Informationen auf einen Blick: