Die Satzungsversammlung ist das so genannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO).
Die Satzungsversammlung besteht aus den direkt gewählten (stimmberechtigten) Mitgliedern der regionalen Rechtsanwaltskammern sowie - ohne Stimmrecht - den Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und dem Präsidenten der BRAK.
Die Mitglieder der Satzungsversammlung werden in den einzelnen Kammerbezirken unmittelbar durch Briefwahl oder elektronische Wahl gewählt. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder hängt von der Mitgliederzahl der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zum 01.01. des Wahljahres ab: je angefangene 2.000 Mitglieder wird ein Mitglied der Satzungsversammlung gewählt. Damit sind für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg drei Mitglieder zu wählen.
In die 7. Satzungsversammlung, deren Amtszeit am 30.06.2023 endet, wurden gewählt:
RAin Katja Popp, Nürnberg
RA Jochen Reitenspiess, Nürnberg
RAin Karin Strohm, Erlangen
Wahlen zur Satzungsversammlung 2023
Die Mitglieder der 8. Satzungsversammlung (Amtszeit 01.07.2023 bis 30.06.2027) werden im Frühjahr 2023 durch Briefwahl gewählt. Es waren entprechend der Mitgliederzahl wieder 3 Vertreter der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zu wählen.
Weitere Informationen zur Satzungsversammlung finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer oder im Titelthema der WIR 4/2017.